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Europäisches Institut für nachhaltige Entwicklung und die bebaute Umwelt (EINEBU)

Eine unabhängige wissenschaftliche und beratende Institution, die sich einer ganzheitlichen, verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Entwicklung widmet – unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Menschen, des Schutzes der Umwelt, der Bewahrung der kulturellen Identität und der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen

Wer wir sind

Das EIΝEBU ist eine spezialisierte europäische Organisation für die Entwicklung, Bündelung und Bereitstellung wissenschaftlicher Expertise. Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen die Förderung einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Entwicklung, der Schutz und die Stärkung des Naturkapitals, die qualitätsvolle Weiterentwicklung des bebauten Raums sowie die wissenschaftliche Begleitung öffentlicher und privater Akteure.

Unser Ziel ist es, fundiertes Wissen, interdisziplinäre Forschung und praxisorientierte Beratung miteinander zu verbinden, um ausgewogene Lösungen für Mensch, Umwelt, Kultur und den bebauten Raum zu entwickeln.

Mission

Das EINEBU verfolgt das Ziel, Prinzipien einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Entwicklung von einem abstrakten Leitbild in ein messbares, anwendbares und wissenschaftlich fundiertes Modell zu überführen. Dieses Modell soll als Grundlage für eine ausgewogene Raumplanung, eine verantwortungsvolle Entwicklungspolitik und fundierte Entscheidungen in der Praxis dienen.

Vision

Ein Europa, in dem Entwicklungsentscheidungen auf objektiven und nachvollziehbaren Indikatoren beruhen, die die ökologische, räumliche, soziale und infrastrukturelle Tragfähigkeit berücksichtigen. Eine Entwicklung, die langfristig ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirtschaft, Umwelt, Gesellschaft, Kultur und dem bebauten Raum gewährleistet und die Verantwortung gegenüber kommenden Generationen einbezieht.

Unser Tätigkeitsfeld

Das EINEBU betrachtet jedes Vorhaben als Bestandteil eines größeren räumlichen, ökologischen, gesellschaftlichen und infrastrukturellen Zusammenhangs. Als unabhängige wissenschaftliche und beratende Institution unterstützt das Institut öffentliche und private Akteure bei der Bewertung komplexer Entwicklungsprozesse und der Vorbereitung fundierter Entscheidungen.

Zu unseren Tätigkeitsfeldern gehören:

  1. Analyse öffentlicher und privater Strategien und Maßnahmen hinsichtlich ihrer ökologischen, räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen.

  2. Erarbeitung spezialisierter Studien, wissenschaftlicher Gutachten, ESG-Berichte und Forschungsprogramme zu aktuellen Fragen der Entwicklung und des bebauten Raums.

  3. Entwicklung und Veröffentlichung wissenschaftlich fundierter Policy Papers und Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft.

  4. Bewertung der räumlichen, ökologischen und energetischen Auswirkungen komplexer technischer und infrastruktureller Vorhaben, einschließlich ihrer kumulativen Wirkungen.

  5. Beratung und wissenschaftliche Begleitung von Kommunen, Regionen und Unternehmen bei strategischen Planungs-, Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen.

Unser Anspruch ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in belastbare Entscheidungsgrundlagen zu überführen und damit eine ausgewogene Entwicklung von Raum, Umwelt, Gesellschaft und Infrastruktur zu unterstützen.

Die Aei­forie bildet die zentrale normative Grundlage und das maßgebliche Bewertungskriterium für sämtliche Analysen, Stellungnahmen und Maßnahmen des Instituts.

Unverhandelbarer Grundsatz ist die Würde und der Wert des Menschen, die Einzigartigkeit jedes menschlichen Lebens sowie das grundlegende Recht jedes Menschen, in Würde zu leben – in einer sicheren, gesunden, kulturell bereichernden und ökologisch ausgewogenen Umwelt.

Eine Umwelt, die Freiheit, Wohlergehen und Lebensqualität gewährleistet und zugleich eine verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Perspektive für die heutigen und kommenden Generationen sichert.

Grundsatz der Aei­forie

Umweltschäden sollen frühzeitig erkannt, an ihrer Ursache verhindert und nach Möglichkeit vermieden werden, bevor sie entstehen oder sich zu erheblichen Beeinträchtigungen entwickeln

Die Gewinnung und Vermittlung von Wissen, öffentliche Konsultation und Entscheidungsprozesse müssen offen, zugänglich und für die Gesellschaft nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Grundsatz der Vorsorge
Grundsatz der Transparenz und Beteiligung

  Werte & Grundsätze  

Jede Region verfügt über objektiv bestimmbare natürliche, räumliche und gesellschaftliche Belastungsgrenzen. Ihre Überschreitung kann zu dauerhaften und teilweise irreversiblen Beeinträchtigungen der ökologischen, sozialen und räumlichen Funktionen führen.

Grundsatz des ganzheitlichen Schutzes

Natur, Kultur und Mensch werden nicht isoliert voneinander betrachtet, sondern als Bestandteile eines einheitlichen und untrennbaren räumlichen Systems verstanden.

 

Schutz und Entwicklung müssen daher die ökologischen, kulturellen, sozialen und räumlichen Zusammenhänge gleichermaßen berücksichtigen.

Grundsatz der Tragfähigkeit

Ressourcen werden nicht als unbegrenzt verfügbare Verbrauchsgüter betrachtet, sondern erhalten, zurückgewonnen und wiederverwendet. Ziel ist es, Ressourcen möglichst lange in nachhaltigen Kreisläufen zu halten, den Verbrauch von Primärressourcen zu reduzieren und den ökologischen Fußabdruck entlang des gesamten Lebenszyklus zu minimieren.

Grundsatz der Kreislaufwirtschaft
Grundsatz der Vorsorge bei wissenschaftlicher Unsicherheit

Wissenschaftliche Unsicherheit darf kein Grund für Untätigkeit sein, wenn ernsthafte oder potenziell irreversible Risiken für Mensch, Umwelt oder Gesellschaft bestehen.

Grundsatz der Wiederherstellung am Entstehungsort

Jede Umweltbeeinträchtigung wird vorrangig dort erfasst, eingedämmt und behoben, wo sie entsteht. Maßnahmen zur Wiederherstellung und Vermeidung weiterer Schäden setzen daher grundsätzlich an der Quelle der Beeinträchtigung an.

Die Kosten für die Vermeidung, Begrenzung, Beseitigung und Kompensation von Umweltbeeinträchtigungen trägt grundsätzlich derjenige, der diese verursacht. Dadurch werden die mit einer Umweltbelastung verbundenen Kosten dem Verursacher zugeordnet und nicht auf die Allgemeinheit übertragen.

Eine verantwortungsvolle Entwicklung muss dazu beitragen, soziale und räumliche Ungleichheiten zu verringern und gleichzeitig die Lebensqualität und das Wohlergehen der lokalen Gemeinschaften zu stärken.

Grundsatz „Verursacherprinzip“
Grundsatz des sozialen Zusammenhalts
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